Informationsveranstaltung Elternunterhalt

Ein Thema der Senioren und ihrer Angehörigen stellt in den Beratungsgesprächen wiederholt der Elternunterhalt dar. Ingeborg Heinze wird in verständlicher Art und Weise am Montag, 16. März 2015, 17:00 bis 18:30 Uhr in den Räumen des Trägervereins dazu referieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Wann müssen die Kinder für Pflegekosten der Eltern zahlen? Bleibt ein Vermögensanteil? Wann darf die Behörde von wem Geld fordern? Diese Unsicherheit wurde aufgegriffen und gemeinsam mit der örtlichen Sparkasse eine Informationsveranstaltung zum Thema Elternunterhalt geplant. Aus dem Inhalt:

  • Pflegekosten - wer muss wie viel tragen?
  • Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?
  • Die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit
  • Wie Geschwister mithaften
  • Welches Schonvermögen wird nicht angetastet
  • Besondere Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen

Ihre Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung nehmen wir gerne bis Dienstag, den 3. März 2015, telefonisch unter der Rufnummer 02195/9277 353 oder per E-Mail (info@aktiv55plus.de) entgegen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Anmeldeliste verbindlich sein wird.

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