Gesetz zur Stärkung pflegerischer Versorgung
Pflegearbeitskreis Radevormwald bietet am 28.1.15 eine Informationsveranstaltung. Ihnen werden weiterhin gültige und neue Regularien vorgestellt, Antragsverfahren erläutert und Raum für die Diskussion Ihrer Fragen geboten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitete ein Gesetz zur Stärkung pflegerischer Versorgung – gute Pflege, darauf kommt es an, so der Slogan. Diese Änderung in der Gesetzgebung ermöglicht den derzeit rund 2,6 Millionen Menschen mit Pflegebedarf ab 2015 den Zugriff auf umfangreichere finanzielle Mittel. Ziel dieses Ersten Pflegeleistungsergänzungsgesetzes ist, die individuelle Situation zu optimieren und pflegende Angehörige zu entlasten. Sowohl für den ambulanten und teilstationären, als auch für den stationären Bereich werden Gelder zur Verfügung gestellt, die nunmehr endlich auch dementielle Veränderungsprozesse von Senioren berücksichtigen sowie die Unterstützung von Pflegenden neu bewerten. Allerdings ist nicht immer eindeutig zu erkennen, welche Mittel Ihnen zustehen und wie Sie selbige kurzfristig beantragen können. Aus diesem Grunde bietet der Pflegearbeitskreis Radevormwald eine Informationsveranstaltung. Ihnen werden weiterhin gültige und neue Regularien vorgestellt, Antragsverfahren erläutert und Raum für die Diskussion Ihrer Fragen geboten. Mehr Leistungen und optimierte Betreuung für Menschen mit Pflegebedarf ab 2015 Mittwoch, den 28. Januar 2015 16:00 Uhr Bürgertreff, Schlossmacherstr. 4-5, Radevormwald
Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger, an Menschen mit Pflegebedarf, an pflegende Menschen, an pflegepolitisch interessierte Menschen. Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Pflegearbeitskreis Radevormwald www.pak-radevormwald.de
Zuletzt aktualisiert am: 30.01.2015. 561 29.03.2024).
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