Hilfe bei Ineas-Pleite
Halter von 200 Fahrzeugen im Oberbergischen sind betroffen Nach den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes sind Halterinnen und Halter eines Fahrzeuges zwingend verpflichtet, Versicherungsschutz im Bereich der Haftpflicht durchgehend aufrecht zu erhalten. Das Straßenverkehrsamt bittet die Betroffenen daher – soweit noch nicht geschehen – einen Versichererwechsel zum 01.09.2010 (!) zu einem Versicherer Ihrer Wahl vorzunehmen. Die neu gewählte Versicherung muss hierzu eine sogenannte „elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung“ kurz eVB z.Ü. an die Zulassungsbehörde elektronisch übermitteln. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes gerne unter Telefon 02261 / 88-3654 oder 88-3625 zur Verfügung. Ohne weitere Maßnahmen dürfen sich die betroffenen Fahrzeuge ab 01.09.2010 nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist unter Strafe gestellt und kann bei einem Verstoß zu einer Strafanzeige führen. Zukünftige Maßnahmen der Zulassungsbehörde sind zudem gebührenpflichtig. Für den Fall, dass die Versicherungsnehmer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, wäre das Straßenverkehrsamt gehalten, Halterinnen bzw. Halter der Fahrzeuge mit gebührenpflichtiger Ordnungsverfügung aufzufordern, den Versicherungsschutz zu übermitteln oder das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Das Straßenverkehrsamt empfiehlt, den Versichererwechsel durch telefonische Rücksprache mit der Behörde kurz überprüfen zu lassen.
Zuletzt aktualisiert am: 02.09.2010. 4571 09.06.2026).
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