Noch 12 Tage bis Rosenmontag

08.02.2012

Werbeanzeige im Stadtnetz:
Weitere Anzeigen: ...mehr

CGHS Veranstaltungstechnik GmbH

Jobs | B2B | eBay | Kino | BusBahn | Leserbrief | Stadtplan | Firmen | Suche | Impressum




  News
  Anzeigen
  Termine
  Leserbrief
  Konferenz

 
  Suche Rade
  Stadtplan
  Branchenbuch

  eRathaus
  Bürgerinfo
  Freizeit
  Bilder
  Kultur
  Politik
  Medizin

  Newsletter
  Ortsausgang



Hilfe bei Ineas-Pleite

Straßenverkehrsamt hilft nach ICC-Versicherungspleite

Halter von 200 Fahrzeugen im Oberbergischen sind betroffen

Logo Oberbergischer Kreis Der Landrat StraßenverkehrsamtOberbergischer Kreis. 200 im Oberbergischen Kreis angemeldete Fahrzeuge verlieren am 31.08.2010 ihren Versicherungsschutz. Darauf weist die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes hin. Alle Versicherungsverträge des Kfz-Haftpflichtversicherers, der International Insurance Corporation (IIC) NV (Ineas-Versicherung) werden mit Ablauf des 31.08.2010 zwangsweise beendet. Dieser Entscheidung liegt ein Urteil eines niederländischen Gerichtes zugrunde. Die Halterinnen und Halter von 100 betroffenen Kraftfahrzeugen im Oberbergischen haben sich bereits bei der Zulassungsstelle gemeldet. Die Halterinnen und Halter der übrigen 100 werden vom Straßenverkehrsamt jetzt schriftlich benachrichtigt.

Nach den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes sind Halterinnen und Halter eines Fahrzeuges zwingend verpflichtet, Versicherungsschutz im Bereich der Haftpflicht durchgehend aufrecht zu erhalten. Das Straßenverkehrsamt bittet die Betroffenen daher – soweit noch nicht geschehen – einen Versichererwechsel zum 01.09.2010 (!) zu einem Versicherer Ihrer Wahl vorzunehmen. Die neu gewählte Versicherung muss hierzu eine sogenannte „elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung“ kurz eVB z.Ü. an die Zulassungsbehörde elektronisch übermitteln. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes gerne unter Telefon 02261 / 88-3654 oder 88-3625 zur Verfügung.

Ohne weitere Maßnahmen dürfen sich die betroffenen Fahrzeuge ab 01.09.2010 nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist unter Strafe gestellt und kann bei einem Verstoß zu einer Strafanzeige führen.

Zukünftige Maßnahmen der Zulassungsbehörde sind zudem gebührenpflichtig. Für den Fall, dass die Versicherungsnehmer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, wäre das Straßenverkehrsamt gehalten, Halterinnen bzw. Halter der Fahrzeuge mit gebührenpflichtiger Ordnungsverfügung aufzufordern, den Versicherungsschutz zu übermitteln oder das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.

Das Straßenverkehrsamt empfiehlt, den Versichererwechsel durch telefonische Rücksprache mit der Behörde kurz überprüfen zu lassen.

Anzeigen:


[zurück] - [bookmarken] - [Druckversion] - [Weiterempfehlen] - [Kontakt]

Markt Webcam

Markt Webcam Vorschau

Anzeigen:


CGHS Veranstaltungstechnik GmbH




Querbeet Weiteres... Diese Kategorie als RSS-Feed anzeigen?

Arbeitsmarkt Januar 2012  ...mehr

Tiere bestimmen  ...mehr

Senioren in der Natur-Schule Grund  ...mehr

Kinder erleben Natur  ...mehr

Tierspuren im Winterwald  ...mehr

Natur mit Kindern  ...mehr

Entspannt ins neue Jahr  ...mehr

Vom Kleinsten und der Welt  ...mehr

Anzeige:




Umfrage

Ihre Wünsche für weitere kostenlose Leistungen im Stadtnetz (max. 3 Antworten):

Webcam
Telefonchat
Telefonkonferenz
Wetterstation
Faxdienst
Kalender
Livebilder
Videos

Ergebnis der aktuellen Umfrage anzeigen >>


Webmail

Benutzer:


Passwort:




Anzeigen