21.04.2004: Neue Baumschutzsatzung der Stadt Radevormwald
Satzung wurde überarbeitet
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Radevormwald ist überarbeitet worden. Die Neufassung ist gültig ab dem 20. April 2004.
Die wesentlichen Änderungen der Überarbeitung der Baumschutzsatzung sind:
- Pappeln stehen künftig nicht mehr unter dem Schutz der Satzung.
- Der Mindeststammumfang für die Schutzwürdigkeit von mehrstämmigen Bäumen wurde erhöht.
- Eiben sind bereits ab einem Stammumfang von 50 cm geschützt.
- Der geforderte Stammumfang für Ersatzpflanzungen wurde reduziert, wodurch die Kosten für Ersatzpflanzungen um ca. 25 % reduziert werden.
- Die Ausgleichszahlungen können künftig auch für Maßnahmen zum Erhalt alter Bäume verwendet werden.
Weitere Informationen zum Baumschutz sind erhältlich bei:
Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt Matthias Hattwig Telefon: 02195/606-150 Telefax: 02195/606-116
Mail: matthias.hattwig@radevormwald.de
Die aktuelle Version der Baumschutzsatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Radevormwald.
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